Unser
Vermögen verliert Jahr für Jahr 3% Kaufkraft, wenn die
Inflation bei 3% liegt. Aus eben diesem Grund legen wir unser Geld
an. Würden wir das nicht tun, so würde unser in bar gehaltenes
Vermögen rasch an Kaufkraft verlieren. Sinkt der Wert unseres
Geldes mit einer Rate von 3%, müssen wir zumindest 3% Rendite
nach Steuern erzielen, um die Inflation abzufangen. Doch das bringt
uns ein reales Kaufkraftwachstum von 0%. Das ist eindeutig zu wenig.
Die Rendite muss daher so weit wie möglich über 3% nach
Steuern liegen. Der
wahre Zusammenhang zwischen Aktien und Anleihen zeigt sich in den
jeweiligen Kupons als Summe der jährlichen Renditen, die sich
der Anleger von der einzelnen Geldanlage verspricht.
Bei
einer Anleihe steht die Verzinsung fest: Ausgezahlt wird
der Betrag, zu dessen jährlicher Ausschüttung (in Prozent
vom Nennwert der Anleihe) sich das Unternehmen oder der Staat verpflichtet
hat.Da
die jährliche Kuponzahlung in ihrer Höhe unverändert
bleibt, sind für den Preis, den ein Anleger für eine Anleihe
zu zahlen bereit ist, drei Faktoren ausschlaggebend:
- die
erwartete Inflationsrate für die restliche Laufzeit der Anleihe
- die
aktuelle Rendite bei Staatsanleihen (Risikoloseste Anlageform
und daher Maßstab für den Risikovergleich jeder anderen
Anlageform), die zu demselben Termin fällig werden
- der
Risikozuschlag, den die Anleihebesitzer nach eigener Einschätzung
der finanziellen Stabilität des Emittenten erwarten
Die
ersten beiden Faktoren ergänzen einander. Die erwartete Inflationsrate
müsste sich bereits in den Kursen für Staatsanleihen niederschlagen.
Wenn Anleihenhändler in den nächsten zehn Jahren mit einer
steigenden Inflation von beispielsweise 4% jährlich rechnen,
müsste eine Staatsanleihe mit einer Laufzeit von zehn Jahren
eine Mindestrendite von 6% (4% erwartete Inflationsrate + 2% für
unvorhergesehene Risiken) abwerfen. Für eine Unternehmensanleihe
hoher Bonität dürfte dann eine Rendite von 6,5% (6% +
0,5% Risikozuschlag falls das Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen
nicht nachkommen kann) gezahlt werden. Die Anleihe bietet somit
vollen Inflationsschutz - solange die Zinsen während der 10-jährigen
Laufzeit der Anleihe nicht steigen. Wenn die Zinsen sich aber verändern,
werden die Anleihenkurse steigen oder fallen, um für den erlittenen
Kaufkraftverlust zu entschädigen.
Stammaktien
bieten dem Anleger eine besondere Form von Kuponrendite: die vom
Unternehmen erwirtschafteten Jahresgewinne. Was immer das Unternehmen
an Gewinnen im Jahr erzielt, muss Ihnen irgendwann ausgezahlt werden.
In diesem Sinne fungieren die Jahresgewinne als Kupon. Der Hauptunterschied
besteht darin, dass die Gewinne nicht sofort, sondern zu einem späteren
Zeitpunkt ausgezahlt werden. So wie es bei Anleihen eine Fälligkeitsrendite
gibt, so besitzt eine Aktie eine Gewinnrendite, die einen Vergleich
mit Anleihen, Zinssätzen und Inflationsraten zulässt.
Damit gilt derselbe Zusammenhang, der zur Beurteilung der Attraktivität
von Anleihen herangezogen wird, auch für die Bewertung von
Aktien. Ihr vorrangiges Ziel ist die Ermittlung von Unternehmen,
deren Jahresgewinnkupons die Inflation schlagen können. Ihr
sekundäres Ziel besteht darin, dass Sie sich einem Gewinnstrom
anschließen, der Ihnen mehr bietet als die aktuelle Rendite
bei Staatsanleihen. Wenn Sie keine Unternehmen finden, die anleiheübertreffende
Renditen abwerfen, tun Sie gut daran, Ihr Geld so lange in Anleihen
zu investieren, bis der Zeitpunkt gekommen ist, zu dem wieder Aktien
mit attraktiven Renditen gehandelt werden.
Oberstes
Ziel einer Kapitalanlage ist daher die Inflation zu schlagen und
zusätzlich eine Rendite zu erwirtschaften. Hierzu sind Staatsanleihen
mit dem Rating AAA meistens geeignet, da sie neben der inflationsbereinigenden
Rendite auch das größte Maß an Sicherheit für
die Anlage bieten. Um die Rendite der Investition jedoch über
das Maß absoluter Sicherheit zu maximieren, muss man nach
Alternativen Ausschau halten, die bei gleicher Sicherheit wie Staatsanleihen
eine höhere Verzinsung versprechen. Das können z.B. Aktien
von ertragsstarken Unternehmen sein. Ist das Risiko jedoch größer
als bei vergleichbaren Staatsanleihen muss ein Risikoaufschlag in
Form von höheren Renditen, wie es auch bei Unternehmensanleihen
häufig der Fall ist, gezahlt werden. Dann ist die Anlage trotzdem
gleichrangig zu betrachten wie Staatsanleihen, da man für die
höhere Rendite ja auch eine höheres Risiko eingeht. Bei
Aktien kann man gerade in Haussemärkte das Phänomen beobachten,
dass dieses Gesetz nicht beachtet wird. Jüngstes Beispiel ist
der Neue Markt. Hier wurden Unternehmen die ein wesentlich höheres
Risiko aufgrund nicht besicherter Passiva bzw. sogar Negativrenditen
vorwiesen, zu höheren Kurs-Gewinn-Verhältnissen gehandelt
als solide ertragsstarke Unternehmen mit sehr geringer Verschuldung
und vorhandenen Verbrauchermonopolen. Ein Unsinn der jetzt wieder
korrigiert wurde.
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