Das
Sparpaket steht, nun muß es am Mittwoch nur noch vom Kabinett
abgesegnet werden.
Das "Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen"
soll dem Staat die leeren Kassen füllen.
Was kommt also auf die Bundesbürger zu? Insgesamt
umfasst das Paket 41 Änderungen, aufgeteilt auf drei
"Steuerklassen": Umsatzsteuer, Unternehmensbesteuerung
und Einkommenssteuer. Hier einige der wichtigsten Änderungen:
Bereich
"Umsatzsteuer":
1.
Die Leistungen der Zahntechniker werden statt mit 7 Prozent dem
vollen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent unterworfen. Dritte Zähne
und Zahnkronen werden teurer werden.
2.
Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen sollen mit dem
vollen Mehrwertsteuersatz berechnet werden. Will heißen: Musikstücke
und Videos, die man über das Internet herunterlädt, werden
selbst dann teurer, wenn der Anbieter im Ausland sitzt.
3.
Die Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Personenbeförderung
im Luftverkehr entfällt. Bei ausländischen Luftverkehrsunternehmen
kann der Erlass davon abhängig gemacht werden, dass in dem
Land des Unternehmers für entsprechende Beförderungen
eine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer ebenfalls nicht erhoben
wird.
4.
Warenkombinationen, zum Beispiel ein Bilderbuch plus Hörspiel-CD,
von denen der eine Gegenstand dem ermäßigten und der
andere dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegt, werden voll
besteuert. Das führt dazu, daß Kombiprodukte teurer werden.
Bereich
"Unternehmensbesteuerung":
1.
Die vereinfachende Abschreibungsregel entfällt. Es gilt die
monatsgenaue Abschreibung
2.
Die Aufhebung der Steuerfreiheit für Sachprämien entfällt.
Bisher gab es einen Freibetrag 1224 Euro. Vielfliegerprogramme fallen
darunter.
3.
Der Verlustvortrag ist bisher der Höhe nach unbegrenzt möglich.
Jetzt müssen Unternehmen mindestens die Hälfte ihres aktuellen
Gewinns versteuern, der Verlustabzug wird entsprechend begrenzt.
Die vorgesehene Regelung führt dazu, dass Verluste aus Vorjahren
in künftigen Veranlagungszeiträumen nicht mehr zu einer
Reduzierung der Einkünfte bis hin zu Null Euro führen
können.
4.
Aufwendungen für Geschenke an betriebsfremde Personen sind
nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Bisher
ist dies in begrenztem Umfang möglich. Warenproben und Werbeartikel
sind hierbei aber ausgeschlossen.
5.
Die Gewerbesteuer auf Mieten, Pachten und Leasingraten soll auch
dann gelten, wenn der Empfänger nicht selbst gewerbesteuerpflichtig
ist
6.
Die Abwanderung in Steueroasen soll erschwert werden. Die Verlagerung
von Gewinnen mittels Verrechnungspreisen sollen neue Dokumentationspflichten
verhindern. Zudem sollen Einkünfte niedrig besteuerter ausländischer
Tochtergesellschaften bei den beherrschenden Unternehmen im Inland
ungemindert versteuert werden.
Bereich
"Einkommenssteuer":
1.
Die Spekulationsfristen von einem Jahr bei Wertpapieren und von
zehn Jahren bei nicht selbst genutzten Grundstücken sollen
entfallen. Veräußerungsgewinne aus derartigen Geschäften
werden generell besteuert durch Gegenüberstellung der Anschaffungs-
oder Herstellungskosten und des Veräußerungspreises nach
Abzug etwaiger Veräußerungskosten. Für Gewinne,
die beim Verkauf von Aktien anfallen, gilt das Halbeinkünfteverfahren.
Es muss also nur die Hälfte versteuert werden. Für alle
Altfälle, das sind alle Wertpapiere und Immobilien, die vor
der abschließenden Beratung im Bundestag (voraussichtlich
der 21. Februar) angeschafft worden sind, gilt eine Gewinnvermutung
von 10 Prozent, die widerlegbar ist. Unklar ist noch die Fondsbesteuerung.
Für Inhaber von größeren Unternehmensbeteiligungen
soll zudem eine Sonderregelung gelten
2.
Um die Besteuerung der Veräußerungsgewinne sicherzustellen,
soll ein Kontrollmitteilungsverfahren eingeführt werden. Banken
werden verpflichtet, dem Bundesamt für Finanzen die Daten über
Verkaufsgewinne und Kapitalerträge ihrer Kunden zu liefern.
Die Sozialversicherungen werden darüber informiert, soweit
dies für ihre Arbeit notwendig ist.
3.
Eigenheimzulage wird auf Familien mit Kindern beschränkt. Für
sie ist eine Förderung von 1000 Euro plus 800 Euro je Kind
vorgesehen. Der Neubau wird dabei nicht mehr stärker als der
Erwerb von Altbauten unterstützt. Die Grenzen für die
Summe der Einkünfte aus zwei Jahren sinken auf 70 000 Euro
für Alleinerziehende und 140 000 Euro für Elternpaare
plus 20 000 Euro je Kind. Kinderlose haben vier Jahre Zeit, rückwirkend
ihren Status zu ändern.
4.
Nun gib es doch noch etwas positives: Die Ökozulage bei Neubau
und bei energetischer Sanierung des Altbaus wird nicht nur fortgeführt,
sondern auf einheitlich 300 Euro angehoben
All
diese Änderungen sind ja schön und gut Herr Eichel, aber
stellt sich da nicht auch für sie die Frage, wie es dem sogenannten
Mittelstand besser gehen soll (schließlich sind das ja die
Konsumenten für unsere Wirtschaft, also diejenigen, die uns
ein Wirtschaftswachstum bringen können), wenn sie eben diesem
kein Geld mehr in der Tasche lassen? Leider ist das wohl eine Frage,
die sie bei den ganzen Neuregelungen übersehen haben. Das scheint
in letzter Zeit ja Mode in der Politik zu sein.
Naja,
wie heißt es in dem Kanzlersong?
"Also das ist ja mal der Hammer, Leute. Kaum braucht man von
euch mal ein bißchen Kies für Vater Staat, schon ist
man beliebt wie Fußpilz. Dabei will ich nur euer Bestes...euer
Geld."
Danke.
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