Spotlight: Eichels rote Liste
von Oliver Lexa

Das Sparpaket steht, nun muß es am Mittwoch nur noch vom Kabinett abgesegnet werden.
Das "Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen" soll dem Staat die leeren Kassen füllen.
Was kommt also auf die Bundesbürger zu?
Insgesamt umfasst das Paket 41 Änderungen, aufgeteilt auf drei "Steuerklassen": Umsatzsteuer, Unternehmensbesteuerung und Einkommenssteuer. Hier einige der wichtigsten Änderungen:

Bereich "Umsatzsteuer":

1. Die Leistungen der Zahntechniker werden statt mit 7 Prozent dem vollen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent unterworfen. Dritte Zähne und Zahnkronen werden teurer werden.

2. Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen sollen mit dem vollen Mehrwertsteuersatz berechnet werden. Will heißen: Musikstücke und Videos, die man über das Internet herunterlädt, werden selbst dann teurer, wenn der Anbieter im Ausland sitzt.

3. Die Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr entfällt. Bei ausländischen Luftverkehrsunternehmen kann der Erlass davon abhängig gemacht werden, dass in dem Land des Unternehmers für entsprechende Beförderungen eine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer ebenfalls nicht erhoben wird.

4. Warenkombinationen, zum Beispiel ein Bilderbuch plus Hörspiel-CD, von denen der eine Gegenstand dem ermäßigten und der andere dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegt, werden voll besteuert. Das führt dazu, daß Kombiprodukte teurer werden.

Bereich "Unternehmensbesteuerung":

1. Die vereinfachende Abschreibungsregel entfällt. Es gilt die monatsgenaue Abschreibung

2. Die Aufhebung der Steuerfreiheit für Sachprämien entfällt. Bisher gab es einen Freibetrag 1224 Euro. Vielfliegerprogramme fallen darunter.

3. Der Verlustvortrag ist bisher der Höhe nach unbegrenzt möglich. Jetzt müssen Unternehmen mindestens die Hälfte ihres aktuellen Gewinns versteuern, der Verlustabzug wird entsprechend begrenzt. Die vorgesehene Regelung führt dazu, dass Verluste aus Vorjahren in künftigen Veranlagungszeiträumen nicht mehr zu einer Reduzierung der Einkünfte bis hin zu Null Euro führen können.

4. Aufwendungen für Geschenke an betriebsfremde Personen sind nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Bisher ist dies in begrenztem Umfang möglich. Warenproben und Werbeartikel sind hierbei aber ausgeschlossen.

5. Die Gewerbesteuer auf Mieten, Pachten und Leasingraten soll auch dann gelten, wenn der Empfänger nicht selbst gewerbesteuerpflichtig ist

6. Die Abwanderung in Steueroasen soll erschwert werden. Die Verlagerung von Gewinnen mittels Verrechnungspreisen sollen neue Dokumentationspflichten verhindern. Zudem sollen Einkünfte niedrig besteuerter ausländischer Tochtergesellschaften bei den beherrschenden Unternehmen im Inland ungemindert versteuert werden.

Bereich "Einkommenssteuer":

1. Die Spekulationsfristen von einem Jahr bei Wertpapieren und von zehn Jahren bei nicht selbst genutzten Grundstücken sollen entfallen. Veräußerungsgewinne aus derartigen Geschäften werden generell besteuert durch Gegenüberstellung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und des Veräußerungspreises nach Abzug etwaiger Veräußerungskosten. Für Gewinne, die beim Verkauf von Aktien anfallen, gilt das Halbeinkünfteverfahren. Es muss also nur die Hälfte versteuert werden. Für alle Altfälle, das sind alle Wertpapiere und Immobilien, die vor der abschließenden Beratung im Bundestag (voraussichtlich der 21. Februar) angeschafft worden sind, gilt eine Gewinnvermutung von 10 Prozent, die widerlegbar ist. Unklar ist noch die Fondsbesteuerung. Für Inhaber von größeren Unternehmensbeteiligungen soll zudem eine Sonderregelung gelten

2. Um die Besteuerung der Veräußerungsgewinne sicherzustellen, soll ein Kontrollmitteilungsverfahren eingeführt werden. Banken werden verpflichtet, dem Bundesamt für Finanzen die Daten über Verkaufsgewinne und Kapitalerträge ihrer Kunden zu liefern. Die Sozialversicherungen werden darüber informiert, soweit dies für ihre Arbeit notwendig ist.

3. Eigenheimzulage wird auf Familien mit Kindern beschränkt. Für sie ist eine Förderung von 1000 Euro plus 800 Euro je Kind vorgesehen. Der Neubau wird dabei nicht mehr stärker als der Erwerb von Altbauten unterstützt. Die Grenzen für die Summe der Einkünfte aus zwei Jahren sinken auf 70 000 Euro für Alleinerziehende und 140 000 Euro für Elternpaare plus 20 000 Euro je Kind. Kinderlose haben vier Jahre Zeit, rückwirkend ihren Status zu ändern.

4. Nun gib es doch noch etwas positives: Die Ökozulage bei Neubau und bei energetischer Sanierung des Altbaus wird nicht nur fortgeführt, sondern auf einheitlich 300 Euro angehoben

All diese Änderungen sind ja schön und gut Herr Eichel, aber stellt sich da nicht auch für sie die Frage, wie es dem sogenannten Mittelstand besser gehen soll (schließlich sind das ja die Konsumenten für unsere Wirtschaft, also diejenigen, die uns ein Wirtschaftswachstum bringen können), wenn sie eben diesem kein Geld mehr in der Tasche lassen? Leider ist das wohl eine Frage, die sie bei den ganzen Neuregelungen übersehen haben. Das scheint in letzter Zeit ja Mode in der Politik zu sein.

Naja, wie heißt es in dem Kanzlersong?
"Also das ist ja mal der Hammer, Leute. Kaum braucht man von euch mal ein bißchen Kies für Vater Staat, schon ist man beliebt wie Fußpilz. Dabei will ich nur euer Bestes...euer Geld."
Danke.

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