Irgendwie
kommt man sich vor wie im Kindergarten. Oder noch besser: Als würde
man Kinder im Spielzeugladen beobachten. Nur greifen sich keine
Kinder irgendwelche Spielzeuge aus den Regalen. Nein, in der Realität
greift die Regierung nach neuen Steuern. Beobachtete man letzte
Woche, hieß es, ab 2004 soll die Vermögensteuer (wurde
ja schon abgeschafft) wieder eingeführt werden. Kurz darauf
spricht der Kanzler ein Machtwort und meint, eine Neuauflage dieser
Steuer wird es nicht geben. Jetzt gibt es da nur ein Problem. Erstens:
Niemand glaubt dem Kanzler mehr und zweitens, 2004 kann ruhig eine
Vermögensteuer eingeführt werden. Die Frage ist nur, ob
jemand dann noch Vermögen hat.
Aber
bei all diesen neuen Steuerentwürfen bringt es ja nichts, immer
nur herumzujammern. Wir haben uns Gedanken gemacht, wie man jetzt
immer noch ein paar Euro sparen kann.
Bei
Immobilien muss man aufpassen. Künftig muss jeder Gewinn
auf Verkauf einer Wohnung, eines Grundstückes oder eines Hauses
versteuert werden. Es spielt keine Rolle mehr, wie lange man die
Immobilie vorher besessen hat. Wichtig ist: wer nach dem 21.03.2003
eine Immobilie kauft und dann wieder verkauft zahlt sicher 15% Steuer
auf Wertsteigerung. Also muss man versuchen, den Gewinn zu drücken.
Hier ist es wichtig, alle Kosten (Renovierungen, Notar- und Maklerkosten,
Reparaturen und auch Besichtigungsfahrten) zu sammeln und sich dafür
Belege geben zu lassen. Die Kosten schmälern den Gewinn, sprich,
man zahlt weniger Steuern.
Vermieten sie vergünstigt eine Wohnung an Freunde, oder z.B.
Kinder? Dann machen sie schnell noch einen neuen Vertrag. Denn ab
nächstem Jahr müssen sie mindestens 75% der üblichen
Miete verlangen statt bisher nur 50%.
Aber
auch den Anlegern geht es an den Kragen. Hier ist es wichtig,
dass sie alle Chancen nutzen, die ihnen vorkommen. So wurde z.B.
der Sparerfreibetrag von 3202 Euro für Verheiratete und 1601
Euro für Ledige noch nicht angetastet. Wenn sie also können,
sollten sie ihre Zinsanlagen auf ihre Kinder oder Großeltern
verteilen und so deren Freibeträge nutzen (1601 Euro). Aber
sie müssen aufpassen: Die Wertpapiere müssen in getrennten
Depots verwaltet werden und gehören somit auch den Begünstigten.
Also vorher mit den Betreffenden absprechen.
Was können sie aber machen, wenn die Freibeträge schon
ausgeschöpft sind? Kaufen sie Anleihen mit niedrigeren Nominalzinsen
und Kursen unter 100 Prozent. Sie müssen dann nur den niedrigeren
Zins mit dem hohen persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern.
Die Kurssteigerung am Ende der Laufzeit auf 100 (Rückzahlungsgewinn)
wird dann nur mit dem niedrigeren Pauschalsatz von 15% belegt. Oder
kaufen sie Aktien mit hohen Dividenden. Hier zahlen sie zwar auch
ihren persönlichen Steuersatz, doch werden die Dividendenerträge
nur zur Hälfte angerechnet (Halbeinkünfteverfahren).
Zu dem Thema Fonds sollte noch etwas gesagt werden: Hier droht die
Doppelbesteuerung: erst auf den durch den Fonds realisierten Gewinn,
dann auf die Erlöse des Anlegers beim Verkauf des Fondsanteils.
Im
Gesundheitswesen kann man auch noch ein bisschen Geld sparen.
Gesundheitskosten, die keine Versicherung erstattet (z.B. Erholungsurlaub
oder Vitamintabletten), sind als außergewöhnliche Belastungen
absetzbar. Wenn sie wissen, das sie in nächster Zeit mehrere
größere Behandlungen vor sich haben, sollten sie alle
Behandlungen in das gleiche Jahr einplanen. So steigt die Wahrscheinlichkeit,
dass sie die Zuzahlungsgrenze überschreiten und können
so einen höheren Teil zurückerstattet bekommen.
Wenden
wir uns nun einem häufig nicht bedachtem Thema zu: dem Erbfall.
Wollen sie zu Lebzeiten schon einem Erben eine Immobilie oder Teile
des Firmenvermögens übergeben? Dann sollten sie sich beeilen.
Noch sind diese Vermögensarten (ob als Schenkung oder Erbe)
steuerlich vergünstigt. So würde bei einem Grundbesitz
nur ungefähr die Hälfte des Wertes zu versteuern sein.
Schon nächstes Jahr könnte diese Vergünstigung wegfallen.
Achten sie auch darauf, in ihrem Testament nicht zu viele Erbfälle
einzutragen. Sie sollten darauf verzichten, den Ehegatten als Vorerben
und die Kinder als Nacherben einzusetzen. Hier zahlen sie doppelt:
Die Freibeträge der Kinder gehen beim ersten Erbfall verloren.
Auch können sie eine selbstgenutzte Wohnung steuerfrei auf
den anderen Ehepartner zu Lebzeiten übertragen werden. Der
große Vorteil: Der Freibetrag des Partners wird dabei nicht
angerührt.
Vergessen sie auch nicht, die Freibeträge schon frühzeitig
zu nutzen: Alle zehn Jahre haben die künftigen Erben erneut
Anspruch auf den vollen Freibetrag. Beim Tod des Erblassers dagegen
steht dieser nur einmal zu. Wie hoch dieser Freibetrag ausfällt,
hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: 307000 Euro für den
Ehegatten, 205000 Euro für Kinder und 5200 Euro für nicht
oder entfernt Verwandte. Nutzen sie ruhig die Freibeträge voll
aus: Nicht verbrauchte Spielräume bei Freibeträgen verfallen.
Wir
hoffen, ihnen ein paar Wege gezeigt zu haben, damit sie auch in
diesen schwierigen Zeiten noch ein paar Euro in der
eigenen Tasche behalten können.
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