Bevor
Sie Ihr Geld das 1. Mal in Aktien investieren, sollten Sie sich
über die unterschiedlichen Arten dieser Anlageform im Klaren
werden:
Stamm-
und Vorzugsaktien
Am
häufigsten finden Sie die Stammaktie. Sie garantiert
Ihnen neben dem Mitspracherecht auf der Hauptversammlung auch alle
anderen Aktionärsrechte (dazu mehr im dritten Teil).
Daneben
gibt es noch die Vorzugsaktie. Bei dieser Aktienform haben
Sie zwar keine Stimmrechte, Sie erhalten aber als Gegenleistung
entweder eine garantierte oder aber eine höhere Dividende.
Diese typisch deutsche Aktienform wird es in naher Zukunft nicht
mehr geben, da immer mehr Unternehmen dem amerikanischen Vorbild
folgen und nur noch Stammaktien zum Handel anbieten.
Nennwert
und Kurswert
Der
Nennwert gibt an, mit welchem Anteil Sie als Aktionär
am Grundkapital und damit am Gesamtvermögen der Aktiengesellschaft
beteiligt sind. Der Nennwert, beträgt mindestens 1 Euro oder
ein Vielfaches davon (wenn also das Grundkapital eine Gesellschaft
1.000.000 € beträgt, dann kann diese Gesellschaft höchstens
1.000.000 Aktien zum Nennwert von 1 € ausgeben).
Der
Kurswert ist der tatsächliche Preis einer Aktie, mit
dem diese an der Börse gehandelt und der während der Handelszeiten
ständig neu berechnet wird. Er basiert auf der Bereitschaft
der Börsenteilnehmer, einen bestimmten Preis für die Papiere
eines Unternehmens zu zahlen. Auf diesen Preis nehmen u.a. Schätzungen
der zukünftigen Gewinne und der unternehmerischen Perspektiven
Einfluß.
Namens-,
Inhaber- und vinkulierte Namensaktien sowie Stückaktien
Namensaktien
sind in Deutschland immer häufiger anzutreffen. Als Eigentümer
einer solchen Aktie wird Ihr Name in das Aktienbuch der Gesellschaft
eingetragen, so daß dieser der Kreis der Aktionäre namentlich
bekannt ist. Dies ist ein Vorteil für die Unternehmen, da so
ein engerer Kontakt zu den Aktionären besteht.
Inhaberaktien
lauten nicht auf einen bestimmten Namen, sondern verbriefen dem
jeweiligen Inhaber des Papiers sämtliche Aktionärsrechte.
Inhaberaktien haben den großen Vorteil, daß Sie diese
formlos kaufen oder verkaufen können.
Vinkulierte
Namensaktien sind eine spezielle Unterform der Namensaktien.
Hierbei sind Kauf oder Verkauf nur nach Zustimmung der AG möglich.
Der Gesellschaft wird der Überblick über den Aktionärskreis
gewährleistet. In der Bundesrepublik ist diese Aktienform äußerst
selten.
Stückaktien
haben keinen Nennwert. Sie sind dadurch jedoch nicht wertlos, sondern
repräsentieren einen prozentualen Anteil am Grundkapital. Im
Vergleich zum obigen Beispiel haben Sie dann mit einer Aktie einen
Anteil von einem Millionstel an der AG.
zurück
|