Rechte des Aktionärs

Die Aktionärsrechte ergeben sich zum einem aus dem Aktiengesetz (AktG), zum anderen aus der Satzung der betreffenden Aktiengesellschaft, in der vor allem Vermögens- und Verwaltungsrechte geregelt werden.

Recht auf Dividende
Die jährliche Gewinnausschüttung, sprich die Dividende, ist vom Bilanzgewinn des Unternehmens abhängig und wird in Euro pro Stück ausgezahlt.
Von der beschlossenen Dividende werden allerdings 25% als Kapitalertragssteuer vom Staat einbehalten. Darüber hinaus wird von der Aktiengesellschaft eine Körperschaftssteuer an das Finanzamt überwiesen, die momentan 3/7 der Dividende entspricht.
Sollten Sie bei Ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag vorgelegt haben, werden Ihnen bei einem ausreichendem Freibetrag sowohl Körperschafts- als auch Kapitalertragssteuer ausgezahlt.

Teilnahmerecht an der Hauptversammlung
Sie haben als Aktionär das Recht, auf der einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung teilzunehmen.
Aufgabe der Hauptversammlung ist die Beschlußfassung in allen von Satzung und Gesetz bestimmten Fällen, wie z.B. Verwendung des Bilanzgewinnes oder Erforderlichkeit einer Kapitalerhöhung.
Ihr Kreditinstitut informiert Sie, wann die Hauptversammlung stattfindet und welche Punkte auf der Tagesordnung stehen. Sie können auch darüber entscheiden, ob Sie selber von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen möchten, oder ob Sie Ihr Kreditinstitut oder eine andere Person damit beauftragen.

Stimmrecht auf der Hauptversammlung
Beim Stimmrecht gilt der Grundsatz, daß jeder Aktionär pro Stammaktie eine Stimme hat. Kein Stimmrecht oder ein nur in Ausnahmefällen beschränktes Stimmrecht haben die Eigentümer von Vorzugsaktien. Durch eine bessere Dividende soll dieser entstandene Nachteil wieder ausgeglichen werden.

Bezugsrecht auf "junge" Aktien
Junge Aktien stammen aus einer Kapitalerhöhung und sind für das laufende Jahr nicht oder nicht voll dividendenberechtigt. Allerdings werden Sie nach der nächsten Dividendenzahlung den schon länger auf dem Markt befindlichen "alten" Aktien gleichgestellt.
Als Aktionär haben Sie ein Bezugsrecht an "jungen" Aktien, das Sie berechtigt, bei einer Kapitalerhöhung den Anteil zu zeichnen, der Ihrem Anteil am bisherigem Grundkapital entspricht. Für die Ausübung des Bezugsrechtes steht Ihnen als Aktionär eine Frist von zwei Wochen zur Verfügung.

Auskunftsrecht durch den Vorstand
Durch das Auskunftsrecht stehen Ihnen als Aktionär Informationen über rechtliche und geschäftliche Angelegenheiten der AG zu. Diese Informationen müssen gewissenhaft sein und der Wahrheit entsprechen.
Der Vorstand darf die Auskunft verweigern bei Fragen nach der Höhe einzelner Steuern, oder wenn die Auskunft dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Anteil am Liquidationserlös
Für den Konkursfall des Unternehmens steht Ihnen als Aktionär nach Begleichung aller Verbindlichkeiten das verbleibende Vermögen anteilsmäßig zu.
Allerdings muß hierbei beachtet werden, daß die Aktionäre in den meisten Konkursfällen leer ausgehen, da das Restvermögen oft nicht einmal ausreicht, um ausstehende Schulden zu begleichen.

Teil 1: Was sind "Aktien"?
Teil 2: Unterscheidungsmerkmale bei Aktien
Teil 4: Risiken von Aktien

zurück