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             Die 
              Aktionärsrechte ergeben sich zum einem aus dem Aktiengesetz 
              (AktG), zum anderen aus der Satzung der betreffenden Aktiengesellschaft, 
              in der vor allem Vermögens- und Verwaltungsrechte geregelt 
              werden. 
            Recht 
              auf Dividende 
              Die jährliche Gewinnausschüttung, sprich die Dividende, 
              ist vom Bilanzgewinn des Unternehmens abhängig und wird in 
              Euro pro Stück ausgezahlt.  
              Von der beschlossenen Dividende werden allerdings 25% als Kapitalertragssteuer 
              vom Staat einbehalten. Darüber hinaus wird von der Aktiengesellschaft 
              eine Körperschaftssteuer an das Finanzamt überwiesen, 
              die momentan 3/7 der Dividende entspricht. 
              Sollten Sie bei Ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag 
              vorgelegt haben, werden Ihnen bei einem ausreichendem Freibetrag 
              sowohl Körperschafts- als auch Kapitalertragssteuer ausgezahlt. 
            Teilnahmerecht 
              an der Hauptversammlung 
              Sie haben als Aktionär das Recht, auf der einmal jährlich 
              stattfindenden Hauptversammlung teilzunehmen. 
              Aufgabe der Hauptversammlung ist die Beschlußfassung in allen 
              von Satzung und Gesetz bestimmten Fällen, wie z.B. Verwendung 
              des Bilanzgewinnes oder Erforderlichkeit einer Kapitalerhöhung. 
              Ihr 
              Kreditinstitut informiert Sie, wann die Hauptversammlung stattfindet 
              und welche Punkte auf der Tagesordnung stehen. Sie können auch 
              darüber entscheiden, ob Sie selber von Ihrem Stimmrecht Gebrauch 
              machen möchten, oder ob Sie Ihr Kreditinstitut oder eine andere 
              Person damit beauftragen. 
            Stimmrecht 
              auf der Hauptversammlung 
              Beim Stimmrecht gilt der Grundsatz, daß jeder Aktionär 
              pro Stammaktie eine Stimme hat. Kein Stimmrecht oder ein nur in 
              Ausnahmefällen beschränktes Stimmrecht haben die Eigentümer 
              von Vorzugsaktien. Durch eine bessere Dividende soll dieser entstandene 
              Nachteil wieder ausgeglichen werden. 
            Bezugsrecht 
              auf "junge" Aktien 
              Junge Aktien stammen aus einer Kapitalerhöhung und sind für 
              das laufende Jahr nicht oder nicht voll dividendenberechtigt. Allerdings 
              werden Sie nach der nächsten Dividendenzahlung den schon länger 
              auf dem Markt befindlichen "alten" Aktien gleichgestellt. 
              Als 
              Aktionär haben Sie ein Bezugsrecht an "jungen" Aktien, 
              das Sie berechtigt, bei einer Kapitalerhöhung den Anteil zu 
              zeichnen, der Ihrem Anteil am bisherigem Grundkapital entspricht. 
              Für die Ausübung des Bezugsrechtes steht Ihnen als Aktionär 
              eine Frist von zwei Wochen zur Verfügung. 
            Auskunftsrecht 
              durch den Vorstand 
              Durch das Auskunftsrecht stehen Ihnen als Aktionär Informationen 
              über rechtliche und geschäftliche Angelegenheiten der 
              AG zu. Diese Informationen müssen gewissenhaft sein und der 
              Wahrheit entsprechen. 
              Der 
              Vorstand darf die Auskunft verweigern bei Fragen nach der Höhe 
              einzelner Steuern, oder wenn die Auskunft dem Unternehmen einen 
              erheblichen Nachteil zufügen kann. 
            Anteil 
              am Liquidationserlös 
              Für den Konkursfall des Unternehmens steht Ihnen als Aktionär 
              nach Begleichung aller Verbindlichkeiten das verbleibende Vermögen 
              anteilsmäßig zu. Allerdings 
              muß hierbei beachtet werden, daß die Aktionäre 
              in den meisten Konkursfällen leer ausgehen, da das Restvermögen 
              oft nicht einmal ausreicht, um ausstehende Schulden zu begleichen. 
             
              
              
             
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