Der
Inhaber eines Optionsscheins erwirbt das Recht nicht aber die Pflicht,
eine bestimmte Sache (z.B. eine BMW-Aktie) zu einem festgelegten
Preis und einem festgelegtem Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen.
Beispiel
zur Verdeutlichung:
Ein junger Unternehmer stellt fest, daß der Preis des neuen
BMW-Modells in den letzten Monaten auf 100.000 EURO gestiegen ist.
In einem Jahr, so vermutet er, wird sich der Preis aufgrund der
großen Nachfrage weiter auf über 110.000 EURO erhöhen.
Daraufhin
läßt er sich beim BMW-Händler (Stillhalter) vertraglich
einen Wagen zum aktuellen Preis, also 100.000 EURO (Basispreis)
reservieren. Für
die einjährige Reservierung (Laufzeit) verlangt der Händler
im Gegenzug eine Gebühr von 10.000 EURO (Optionspreis). Dies
bedeutet nun, daß der Verkaufspreis des BMW in einem Jahr
über 110.000 EURO liegen muß, um einen Gewinn zu erzielen.
Die
Spekulation des Jungunternehmers geht auf, denn der Preis für
den BMW liegt nach einem Jahr bei 120.000 EURO. Da kommt verständlicherweise
große Freude bei ihm auf, denn er kann seine Option ausüben
und den Wagen für 100.000 EURO erwerben.
Allerdings hat er auch die Möglichkeit, den BMW zum regulären
Marktpreis von 120.000 EURO zu verkaufen. Dies würde bedeuteten,
daß seine Gewinnspanne 100 Prozent beträgt, denn er hat
10.000 EURO eingesetzt und 20.000 EURO eingenommen. Diese überdurchschnittliche
Rendite in einem sehr kurzen Zeitraum hat der Hebel bewirkt (Hebelwirkung).
Weniger erfreut wäre der Jungunternehmer aus unserem Beispiel
gewesen, wenn der Preis des BMW nur um 2000 EURO auf 102.000 EURO
gestiegen wäre.
Auch hier setzt der Hebel ein, jedoch in die entgegengesetzte Richtung,
und beschert dem BMW-Spekulanten einen Verlust von 80 Prozent.
"Call"-
und "Put"-Optionsscheine
Der
Call gibt dem Optionskäufer das Recht, nicht aber die
Pflicht, eine bestimmte Menge eines zugrundeliegenden Wertes (Basistitel,
Basiswert), während einer begrenzten Zeitperiode zu einem im
Voraus festgelegten Preis zu erwerben. Der
Verkäufer einer Call-Option verpflichtet sich, den Basiswert
auf Verlangen des Käufers zu den vereinbarten Konditionen zu
liefern.
Den
Kauf einer Kaufoption bezeichnet man als long- call. Der Käufer
erwartet steigende Kurse des zugrundeliegenden Basiswertes, während
der Laufzeit der Option. Den
Verkauf einer Kaufoption bezeichnet man als short- call. Der Verkäufer
erwartet gleichbleibende oder fallende Kurse während der Laufzeit
der Option. Er trägt
das Risiko, daß er den Basiswert liefern muß.
Der Put berechtigt den Optionskäufer in der selben Weise,
eine vereinbarte Menge eines Basiswertes zu einem im voraus bestimmten
Preis zu verkaufen. Dementsprechend
verpflichtet sich der Verkäufer einer Put-Option zur Annahme
des Basiswertes zum vorab bestimmten Preis während eines im
Vorfeld festgelegten Zeitraums.
Den
Kauf einer Verkaufsoption bezeichnet man als long- put. Der Käufer
erwartet fallende Kurse des Basiswertes während der Laufzeit
der Option. Den
Verkauf einer Verkaufsoption nennt man short- put. Der Verkäufer
erwartet gleichbleibende oder steigende Kurse des Basiswertes. Er
trägt das Risiko, daß er den Basiswert abnehmen muß.
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