Optionsscheine
gibt es in den verschiedensten Formen. Diese wurden gerade durch die
erhöhte Nachfrage der letzten Jahre entwickelt und die ständige
Innovation am Markt treibt diese Entwicklung weiter voran. Eine
der gängigsten Unterscheidungsmöglichkeiten ist die nach
dem zugrunde liegenden Basiswert:
Aktienoptionsscheine/Stock
Warrants:
Sie haben den größten Marktanteil und verbriefen das
Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von Aktien bzw. zum Erhalt
eines Barausgleiches bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten
(Put) eines vorher festgelegten Aktienkurses.
Aktienoptionsscheine
werden überwiegend als "Naked Warrants" ausgegeben,
d.h. sie werden ohne gleichzeitige Herausgabe einer Optionsanleihe
begeben.
Eine
Untergruppe der Naked Warrents bilden die "Covered Warrants"
(Gedeckte Optionsanleihe). Ursprünglich bedeutete dies, daß
der Optionsherausgeber Aktien, deren Bezug der Optionsschein verbrieft,
einen gesonderten Deckungsbestand besaß. Mittlerweile versteht
man unter Covered Warrants auch Optionsscheine, bei denen ein Barausgleich
gesichert ist.
Indexoptionsscheine/Index
Warrants
Den Zweitgrößten Marktanteil haben mittlerweile die Indexoptionsscheine
erreicht. Sie beziehen sich als Basiswert auf einen bestimmten Index
wie z.B. auf den DAX, Dow Jones, S&P etc. Somit ist der Basiswert
nicht als effektives Stück auslieferbar, sondern lediglich
eine Auszahlung des Gewinnes in Bargeld (Barausgleich) möglich.
Währungsoptionsscheinen/Currency
Warrants:
Ein weiterer Basiswert eines Optionsscheines kann eine Währung
sein. Hierbei haben Sie das Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put)
eines vorher festgelegten Währungsbetrages bzw. zum Erhalt
eines Barausgleiches bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten
(Put) des Kurses der Währung.
Zinsoptionsscheine/Bond
Warrants:
Zinsoptionsscheine haben den geringsten Anteil der hier genannten
Optionsscheine am Markt und verbriefen das Recht zum Kauf (Call)
oder Verkauf (Put) bzw. zum Erhalt eines Barausgleiches bei Überschreiten
(Call) oder Unterschreiten (Put) eines vorher festgelegten Anleihekurses.
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